-> http://draketo.de/deutsch/freie-kultur/licht/testament-fuer-freie-werke
Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfüge ich hiermit, dass nach meinem Tod all meine Werke, für die ich ausreichende Rechte habe, unter freien copyleft Lizenzen im Sinne der vier Freiheiten verfügbar sein sollen.
Das heißt, nach meinem Tod dürfen alle Werke, für die ich ausreichend Rechte habe, unter freie Lizenzen relizensiert werden, die den im Folgenden beschriebenen vier Freiheiten genügen und verlangen, dass alle abgeleiteten Werke unter den gleichen Lizenzen oder zumindest unter Lizenzen, die auch diesen Bedingungen genügen, verfügbar sein müssen.
Die genannten vier Freiheiten sind:
- Die Freiheit das Werk zu jedem Zweck zu nutzen (Freiheit 0).
- Die Freiheit das Werk an deine Bedürfnisse anzupassen (Freiheit 1). Zugriff auf die Quelldateien ist eine Vorbedingung dafür.
- Die Freiheit Kopien des Werkes weiterzugeben, um Nachbarn und Freunden helfen zu können (Freiheit 2).
- Die Freiheit das Werk zu verbessern und deine Verbesserungen zu veröffentlichen, so dass die gesamte Gemeinschaft davon profitiert (Freiheit 3). Auch hierfür ist Zugriff auf die Quelldateien eine Vorbedingung.
gezeichnet
Arne Babenhauserheide
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Wenn auch ihr mit allen Werken, über die ihr verfügen könnt, zumindest nach eurem Tod freie Kultur unterstützen wollt, dann setzt einfach euren Namen in den Kommentar, oder besser noch: Übernehmt dieses Testament auf eure Seite (es ist frei lizensiert).
Dann schreibt es handschriftlich ab, setzt Ort, Zeit und Datum dazu und unterschreibt es (nach der letzten Zeile).
- (Rechtlche Grundlage)
Und wenn ihr einen Anwalt kennt, der bereit wäre, dieses Testament unentgeltlich zu prüfen, würde ich mich sehr freuen, wenn ihr mir von ihm schreibt, oder ihm einfach die Adresse diesser Seite gebt.
schon zu Lebzeiten
Also ich stell meine Sachen schon zu Lebzeiten unter freie Lizenzen. Da brauche ich kein Testament für.
Höchstens um einen Verwalter zu finden, der für die Einhaltung des Copylefts sorgt.
Außerdem ist es nach §§64ff UhrG so, dass die Rechte 70 Jahre nach Tod des Autors eh verfallen und das Werk gemeinfrei (Public Domain) wird.