Schatten Licht

Parodie

Widersprüchliche Rechtsprechung zu Alcolix/Isterix (Asterix-Parodie) - "Im Zweifel für den Angeklagten?"

Wie heise.de berichtete, wurde die Asterix-Parodie "Falsches Spiel mit Alcolix" von Landgericht München, Oberlandgericht und Bundesgerichtshof "etwas" unterschiedlich beurteilt (sie waren sich in keinem einzigen Punkt alle einig), am Ende aber verboten. Ich fasse hier die Urteile so zusammen, wie ich sie aus dem Artikel entnehmen kann.

Bezeichungen:

  • L: Siebte Zivilkammer des Landgerichts München I
  • O: Oberlandesgericht (OLG) München
  • B: BGH
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