Grundgesetz

Hartz4 Kürzungen sind Grundgesetzwidrig

„Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar sind.“
— (BVerfG), 18.07.2012

„Künftig sollen sie in etwa auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV liegen.“
— (Sueddeutsche), 18.07.2012

„Die Bundesagentur für Arbeit hat innerhalb eines Jahres mehr als einer Millionen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen gekürzt.“
— (Taz), 20.11.2012

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:

» Artikel 20, GG - Ist es wieder soweit? «

Und bevor jetzt das moralisierende Faulheitsargument rausgeholt wird:

„Langzeitarbeitslose sind weder faul noch unzuverlässig. Eine neue Studie zeigt, dass Arbeitgeber mit ehemaligen Hartz-IV-Empfängern sehr zufrieden sind.“
— (Taz), 12.11.2012

Artikel 20, GG - Ist es wieder soweit?

Update 2021: Jetzt ist es soweit gekommen, dass Feinde der Grundrechte sich die Argumentation über Artikel 20 aneignen, um zu Gewalt aufzurufen. Um das klarzustellen: Neonazis wollen die allgemeinverbindlichen Grundrechte zerstören und sind damit Feinde unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Das Widerstandsrecht steht nicht auf ihrer Seite, sondern erlaubt den Widerstand gegen Neonazis.

Artikel 20, Grundgesetz Deutschlands:

(3) Die Gesetzgebung ist an die 
    verfassungsmäßige Ordnung, 
    die vollziehende Gewalt und die 
    Rechtsprechung sind an 
    Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, 
    diese Ordnung zu beseitigen, 
    haben alle Deutschen das Recht 
    zum Widerstand, wenn andere 
    Abhilfe nicht möglich ist.

Artikel 1, Grundgesetz Deutschlands:

Die nachfolgenden Grundrechte binden 
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und 
Rechtsprechung als unmittelbar 
geltendes Recht.
Inhalt abgleichen
Willkommen im Weltenwald!
((λ()'Dr.ArneBab))



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